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BEURTEILUNG ÖFFENTLICH-PRIVATER PARTNERSCHAFT (ÖPP)

Aufgrund des Artikels 8 des Gesetzes über die Öffentlich-Private Partnerschaft bereiten wir die gesamte erforderliche Dokumentation, beginnend mit der Beurteilung der ÖPP-Option.

Die letztere berücksichtigt alle Prinzipien des Gesetzes über die öffentlich-private Partnerschaft und der Regeln über den Inhalt der Berechtigung der Projektumsetzung nach dem Modell der öffentlich-privaten Partnerschaft.

 

Bei der Beurteilung konzentrieren wir uns gründlich auf:

  • Konzeptionelle Lösungen zur Erreichung der ausgegebenen Ziele und technischen Spezifikation.
  • Analyse der Entwiklungsmöglichkeiten und Fähigkeiten des Investors.
  • Darstellung des geschätzten Investitionswertes und der vorgesehenen Finanzstruktur, aus denen die Risiken offensichtlich sind, die der potentielle Kunde mit Werteinschätzung des einzelnen angenommenen Risikos übernehmen würde, ökonomische Beurteilung des Projekts.
  • Zeitplan der Umsetzung.
  • Schätzung der Einnahmen und Kosten über die gesamte Lebensdauer des Projekts.
 



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