Aufgrund des Artikels 8 des Gesetzes über die Öffentlich-Private Partnerschaft bereiten wir die gesamte erforderliche Dokumentation, beginnend mit der Beurteilung der ÖPP-Option.
Die letztere berücksichtigt alle Prinzipien des Gesetzes über die öffentlich-private Partnerschaft und der Regeln über den Inhalt der Berechtigung der Projektumsetzung nach dem Modell der öffentlich-privaten Partnerschaft.
Bei der Beurteilung konzentrieren wir uns gründlich auf:
- Konzeptionelle Lösungen zur Erreichung der ausgegebenen Ziele und technischen Spezifikation.
- Analyse der Entwiklungsmöglichkeiten und Fähigkeiten des Investors.
- Darstellung des geschätzten Investitionswertes und der vorgesehenen Finanzstruktur, aus denen die Risiken offensichtlich sind, die der potentielle Kunde mit Werteinschätzung des einzelnen angenommenen Risikos übernehmen würde, ökonomische Beurteilung des Projekts.
- Zeitplan der Umsetzung.
- Schätzung der Einnahmen und Kosten über die gesamte Lebensdauer des Projekts.