Menu

INVESTITIONSFÜHRUNG

Öffentlicher Sektor

  • Den öffentlichen Auftraggebern bieten wir rechtliche, ökonomische und technische Unterstützung in der Umsetzungsphase der Investitionen.
  • Die Einrichtung und der Betrieb eines Projektbüros, das den gesamten Prozess der Investitionsdurchführung überwacht und alle Beteiligten verbindet, werden gewährleistet.
  • Die Rechtsaufsicht über die Vertragsdurchführung wird gewährleistet.
  • Wir bieten Ihnen die volle Kontrolle über die finanzielle Tragfähigkeit des Projekts und stellen die erforderliche Berichterstattung an Kofinanzierer oder Aufsichtsorgane bereit.
  • Superkontrolle über die Investitionsumsetzung und über Kontroll- bzw. Ingenieurarbeit wird gewährleistet.
  • Wir gewährleisten Ihnen Rechtshilfe bei der Verwertung von Sicherheiten.
  • Unterstützung bei Verhandlungen mit Unternehmern und Ingenieuren sowie mit anderen Beteiligten wird gewährleistet.
  • Wir bieten die Analyse der Erfüllung der Bedingungen für die Änderung des Vertrags nach dem Gesetz über die öffentliche Auftragsvergabe ohne Umsetzung eines neuen Auftragnehmerauswahlverfahrens.
  • Unterstützung in der Phase der friedlichen Beilegung von Streitigkeiten wird durch die Kommission zur Streitbeilegung oder durch Schiedsverfahren gewährleistet.

Wirtschaft

  • Dem Privatsektor gewährleisten wir bei der Durchführung öffentlicher Investitionen rechtliche, wirtschaftliche und technische Unterstützung in der Umsetzungsphase.
  • Wir gewähren Rechtshilfe beim Anspruch auf Anträge, die auf dem Rücktritt vom Plan basieren; Mehr Arbeit, unvorhergesehene Arbeit, unvorhersehbare Arbeit, zusätzliche Arbeit.
  • Wir gewährleisten Unterstützung bei der Kommunikation mit Investitionsbeteiligten und Vertretung in wichtigen Koordinierungen, Sitzungen, Verhandlungen, bei der technischen Inspektion, Übergabe usw.
  • Rechnungskontrolle der Korrektheit der vorgegebenen Abrechnungen wird sichergestellt.
  • Wir gewährleisten technische Unterstützung bei der Koordinierung und Verwaltung der Investition.
  • Unterstützung in der Phase der friedlichen Beilegung von Streitigkeiten durch die Kommission zur Streitbeilegung oder durch Schiedsverfahren wird gewährleistet.