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Durchfühfung des Finanz- und Verwaltungsmanagements der genehmigten Projekte ergänzender Finanzierung (einschließlich der Koordinierung der Projektpartnerschaft)

Wenn der »Antragsteller« beim Kandidieren für ergänzende Finanzierungsquellen erfolgreich war, wird er zum »Begünstigten«. Für eine umfassende Führung des genehmigten Projekts bieten wir Ihnen kompetente Beratung in den Bereichen:

  • Überwachung und Einhaltung aller Anweisungen für die ordnungsgemäße Durchführung des genehmigten Projekts.
  • Vorbereitung des Zeit- und Finanzplans für die ordnungsgemäße Durchführung des Projekts, Fortschrittskontrolle.
  • Vorbereitung des Rahmens für die ordnungsgemäße Erreichung von Indikatoren und anderen Zielen des Projekts, Fortschrittskontrolle.
  • Überprüfung aller Dokumente, die sich auf die Durchführung des Projekts beziehen.
  • Überprüfung der angefallenen angestrebten Kosten, die der Begünstigter geltend machen möchte, ob sie inhaltlich und finanziell angemessen sind.
  • Beratung bei der Einhaltung der Rechtsvorschriften über die richtige Auftragnehmerauswahl für einzelne Projektaktivitäten.
  • Berichterstattung an die zuständige Behörde der ergänzenden Finanzierung über eventuelle Änderungen, die bei der Projektdurchführung aufgetreten sind.
  • Koordination der potenziellen Partner im Projekt und Kontakt mit ihnen, um alle notwendigen Informationen, Unterlagen und Anhänge zu gewährleisten, die für eine reibungslose Umsetzung und Berichterstattung über die Umsetzung des Projekts geliefert werden müssen.
  • Lenkung des Begünstigten zur Erhaltung aller zweckdienlichen angeforderten Anhänge und Unterlagen als obligatorischer Anhänge zur Vorlage des Zwischenberichts und des endgültigen Durchführungsberichts.
  • Koordinierung der zuständigen Personen für die Unterzeichnung der Zwischen- und Schlussberichte über die Durchführung mit den Anhängen.
  • Vorbereitung und Abgabe der Zwischen- und Schlussberichte mit begleitenden Unterlagen über die Durchführung des Projekts, zusammen mit Zahlungsanträgen.
  • Berichterstattung an die zuständige Institution über die Erreichung der Projektergebnisse während und nach Abschluss des Projekts.
  • Hilfe bei der Einhaltung von Regeln der ordnungsgemäßen Information- und Öffentlichkeitsarbeit über die Durchführung des Projekts.
  • Erstellung eines Prüfpfads, Anordnung von Archivdateien.
  • Hilfe bei korrekter Aufbewahrung aller Unterlagen während und nach Abschluss des Projekts.
  • Beratung im Falle administrativer Kontrolle durch die zuständige Institution in Bezug auf ergänzende Finanzierungsquelle.
  • Berichterstattung an die zuständige Institution nach Abschluss des Projekts.

Die Umsetzung der administrativen und finanziellen Verwaltung kann manchmal förderfähige Kosten des Projekts darstellen, daher werden wir auch diese Optionen für Sie prüfen. Zu den förderfähigen Kosten gehört manchmal auch die Einbeziehung eines externen Sachverständigen, deshalb prüfen wir bei einer gemeinsamen Formulierung eines Antrags auch diese Option und geben Ihnen einen kosteneffizienten Rat.

Der Zweck der Übergabe der finanziellen und administrativen Verwaltung des genehmigten Projekts an einen externen Sachverständigen liegt darin, dass sich der Begünstigter zur Erreichung des Ziels  ausschließlich auf die inhaltliche Umsetzung des Projekts konzentrieren kann und die Sorge für technische Unterstützung bei der ordnungsgemäßen Umsetzung und die Berichterstattung über den Projektfortschritt für die bestmögliche Aufnahme genehmigter ergänzender Finanzierungsquellen den externen Fachleuten überlässt.