Menu

ÖFFENTLICH-PRIVATE PARTNERSCHAFT

ÖFFENTLICHER SEKTOR

  • Durchführung des Förderungsverfahrens
  • Durchführbarkeitsbewertung des Projekts unter öffentlich-privater Partnerschaft
  • Erstellung der Akte über die öffentlich-private Partnerschaft
  • Beratung bei der Auswahl des ÖPP-Modells
  • Beratung bei der Ausführung von Parallelformen öffentlich-privater Partnerschaft
  • Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen
  • Vorbereitung des ÖPP-Vertrags
  • Rechtsberatung bei der Auswahl des privaten Partners
  • Vertretung bei der Umsetzung des wettbewerblichen Dialogs und bei Verhandlungen
  • Rechtshilfe bei der Durchsetzung des Rechtsschutzes gegen den Auftraggeber
  • Vertretung bei Einsicht
  • Umsetzung der Kontrolle der Rechtmäßigkeit von ausgeführten ÖPP-Verfahren
  • Rechts- und Superkontrolle über die Vertragsumsetzung
  • Vorbereitung der Rechtsgutachten Ausbildung

WIRTSCHAFT

  • Erstellung der Dokumentation des Projektträgers
  • Vorbereitung der Analyse zur Identifizierung der Potenziale für öffentlich-private Partnerschaft
  • Rechtliche Überprüfung und Bewertung der Rechtmäßigkeit der Ausschreibungsunterlagen und des Auswahlverfahrens
  • Vorbereitung der Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen
  • Vorbereitung von Verträgen und Hilfe bei der Organisation der Rechtsbeziehungen zwischen den Partnern und Subunternehmern im Angebot
  • Rechtliche Überprüfung der Angebotsvollständigkeit vor Ablauf der Einreichungsfrist
  • Rechtshilfe bei Forderungen nach Abschaffung der formellen Unvollständigkeit
  • Vertretung bei Einsichten in wettbewerbsfähige Angebote
  • Erstellung der Nachprüfungsanträge, Beschwerden, vorbereitender Dokumente und Äußerung des erfolgreichen Bieters usw.
  • Rechtshilfe bei der Auslegung von Verträgen
  • Vertretung bei Verhandlungen Ausbildung
 



Webseite verwendet Cookies, um Informationen auf Ihrem Computer gespeichert werden für die Analyse.   OK   Erzähl mir mehr